Songs in einer speziellen Hochzeitsversion

Immer wieder fragen Brautpaare, ob es möglich wäre eine spezielle Hochzeitsversion eines bestimmten Liedes zu spielen. Im heutigen Beitrag möchte das gerne mal genauer beleuchten.

Der „Hochzeitsklassiker“ schlechthin scheint ja „Hallelujah“ von Leonard Cohen zu sein. Schaut man beim Text etwas genauer hin, wird man feststellen, dass dieser Song alles andere als ein Freudengesang auf die Liebe ist. Es ist tieftrauriger Stoff. (mehr zum Hintergrund des Songs kann man hier lesen) Die Komposition hat zweifelsohne etwas rührendes und sehr emotionales, was sicherlich die Faszination ausmacht und letztendlich auch zu dem Wunsch führt diesen Song auf einer Hochzeit hören zu wollen.

Das Internet ist nun voll mit speziellen Hochzeitsversionen dieser Lieder – deutsche Übersetzungen des Songs mit der Originalmelodie. Eine ziemlich einfache Lösung, um den emotionalen Charakter des Liedes zu behalten, den traurigen Text aber gegen einen muntereren auszutauschen. Davon lassen sich auch noch andere Beispiele aufzählen – findet man zum Beispiel auch Übersetzungen von „The Rose“ von Bette Midler oder sogar Abänderungen ursprünglicher deutscher Texte, wie zum Beispiel bei dem Song „So soll es bleiben“ von Ich&Ich.

Grundsätzlich hat man immer den Anspruch jedem Brautpaar jeden Titelwunsch zu erfüllen. Bei solchen Anfragen wird mir allerdings immer etwas flau in der Magengegend. Mit diesen Übersetzungen bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone. Keiner weiß so genau, ob diese Übersetzungen oder Abänderungen von den eigentlichen Urhebern genehmigt sind und daher aufgeführt werden dürfen. Ich versuche immer offen zu kommunizieren, dass dieses Problem besteht. Auf einer privaten Feier braucht man sich in der Regel keine Sorgen machen. Schwierig wird es erst bei allem, was sich im Netz und damit in der Öffentlichkeit wiederfindet. Da ich selbst Musik komponiere schaue ich da selbst immer etwas genauer hin. Die Vorstellung, es würde jemand einfach meinen Song nehmen und einen eigenen Text dazu schreiben ohne dass ich davon weiß und meine Zustimmung gegeben habe, gefällt mir selbst als Komponistin nicht so gut. Solang ich nicht hundertprozentig weiß, dass diese Übersetzungen oder Textabänderungen genehmigt wurden, versuche ich auch immer zu vermeiden diese Versionen zu spielen.

Neben dem rechtlich schwierig abschätzbaren Aspekt gibt es für mich auch einen künstlerischen Punkt. Jeder Songschreiber denkt sich etwas dabei für diese und jene Melodie diesen und jenen Text zu schreiben. Text und Musik gehen Hand in Hand. Verändert man jetzt den Text inhaltlich auch sehr stark geht das, aus meiner Sicht, auch zulasten des ganzen Liedes.

Lieber noch mal nachhaken und das Brautpaar inspirieren vielleicht doch noch einen Song zu finden, der in seinem originalen Gesamtpaket gut passt und persönlich viel bedeutet, erscheint mir als der bessere Weg. In sehr vielen Fällen findet sich dann auch etwas sehr Schönes, dass noch viel individueller daher kommt als eine Standard-Hochzeitsversion.